IHGP Recht – Türkisches Erbrecht
Rechtsgebiet

Türkisches
Erbrecht.

Immer mehr deutsch-türkische Familien besitzen Vermögen in beiden Ländern. Gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Forensis Attorney Partnership in Istanbul begleiten wir Sie durch sämtliche Stationen türkischer Nachlassverfahren – zweisprachig, aus einer Hand und mit fundiertem Verständnis beider Rechtsordnungen.

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Zweisprachige Beratung
Mandate mit Türkeibezug werden bei uns zweisprachig geführt – auf Deutsch und Türkisch, durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit fundierter Kenntnis beider Rechtsordnungen. In enger Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspartnerin Forensis Attorney Partnership in Istanbul koordinieren wir Mandate auf beiden Seiten der Grenze aus einer Hand.
Unsere Expertise
Türkisches Erbrecht im Überblick.
01
Erbschein & Erbenfeststellung
Die Übertragung von Vermögen in der Türkei setzt einen dort anerkannten Erbennachweis voraus. Je nach Familienlage erwirken wir diesen notariell oder – etwa bei mehreren Ehen oder unvollständiger Registerlage – gerichtlich, einschließlich der erforderlichen Apostillen.
02
Nachlassermittlung & -teilung
Wir ermitteln den türkischen Nachlassbestand, klären die Erbquoten und begleiten die einvernehmliche Teilung von Immobilien und sonstigem Vermögen – mit besonderem Augenmerk auf nicht gemeldete Kinder aus früheren Beziehungen.
03
Aufhebung der Erbengemeinschaft (İzale-i Şüyu)
Können sich Miterben – häufig zwischen Deutschland und der Türkei verteilt – über eine geerbte Immobilie nicht einigen, lässt sich die Erbengemeinschaft gerichtlich auflösen. Wir vertreten Sie bei der Einigung wie im Verfahren.
04
Anfechtung verdeckter Zuwendungen (Muris Muvazaası)
Wurde Nachlassvermögen zu Lebzeiten ohne echte Gegenleistung auf einen einzelnen Erben übertragen, prüfen wir die Anfechtung als verschleierte Schenkung und die Rückführung in den Nachlass.
05
Immobilienverkäufe & Vollmachten
Für Erben mit Wohnsitz in Deutschland begleiten wir den Verkauf geerbter Immobilien in der Türkei – von der Vollmacht über das Grundbuchverfahren bis zur sicheren Kaufpreisabwicklung.
06
Ausschlagung überschuldeter Erbschaften
Eine in Deutschland erklärte Ausschlagung wirkt nicht automatisch für türkisches Vermögen – und umgekehrt. Wir prüfen die dortige Dreimonatsfrist sowie die Ausnahme bei nachweislich überschuldetem Nachlass.
Im Detail
Erbschein-Verfahren
Notariell oder gerichtlich

Ein verbreiteter Irrtum: Über das Generalkonsulat lässt sich in der Türkei kein Erbschein erwirken. Zuständig sind Notariat oder Gericht – welcher Weg der richtige ist, hängt von der Registerlage der Familie ab.

Bei mehreren Ehen oder im Ausland geborenen, nicht vollständig registrierten Kindern verweisen Notare das Verfahren regelmäßig an das Gericht. Wir klären die Zuständigkeit frühzeitig und vermeiden so vermeidbare Verzögerungen.

„Fehlt die Meldung eines Kindes beim Generalkonsulat, drohen der Verlust von Erbrechten und ein aufwändiges Abstammungsverfahren.“
Prüfung der Registerlage
Erwirkung des Erbennachweises
Beschaffung erforderlicher Apostillen
Abstimmung mit Forensis Attorney Partnership vor Ort
Steuern & Meldepflichten
Steuerliche Meldepflichten in Deutschland
Grenzüberschreitende Nachlässe

Auch innerhalb der persönlichen Freibeträge bleibt in der Türkei erworbenes Vermögen den deutschen Finanzbehörden gegenüber anzeigepflichtig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer besteht zwischen beiden Staaten nicht.

Bankdaten werden zwischen der Türkei und Deutschland heute automatisch ausgetauscht. Gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft IHGP Steuer sorgen wir für eine vollständige und fristgerechte Erklärung.

Abstimmung mit IHGP Steuer GmbH
Prüfung der Anzeigepflicht
Fristgerechte Erklärung gegenüber dem Finanzamt
Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken
Unsere Arbeitsweise
Vorgehen & Sorgfalt.
Unser Vorgehen
Prüfung der familiären und vermögensrechtlichen Ausgangslage
Abstimmung mit Forensis Attorney Partnership in Istanbul
Zusammenstellung der Unterlagen einschließlich Apostille
Koordination mit Notariat und Gericht vor Ort
Laufende zweisprachige Rückmeldung an Sie
Worauf wir besonders achten
Nicht gemeldete Kinder aus früheren Ehen
Fristen für Ausschlagung und Anfechtung
Zuständigkeit von Notariat, Gericht und Generalkonsulat
Steuerliche Meldepflichten in Deutschland
Schutz gutgläubiger Dritter bei bereits veräußerten Immobilien
Fragen zu einem Nachlass in der Türkei?
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