IHGP Recht – Türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiet

Türkisches
Handels- und Gesellschaftsrecht.

Immer mehr deutsche und international tätige Unternehmen suchen den wirtschaftlichen Anschluss an die Türkei. Gemeinsam mit unserer Kooperationspartnerin Forensis Attorney Partnership in Istanbul begleiten wir Sie bei der Gründung und laufenden Betreuung türkischer Gesellschaften sowie bei handelsrechtlichen Streitigkeiten – zweisprachig und aus einer Hand.

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Zweisprachige Beratung
Mandate mit Türkeibezug werden bei uns zweisprachig geführt – auf Deutsch und Türkisch, durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit fundierter Kenntnis beider Rechtsordnungen. In enger Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspartnerin Forensis Attorney Partnership in Istanbul begleiten wir Unternehmensgründungen und handelsrechtliche Mandate auf beiden Seiten der Grenze aus einer Hand.
Unsere Expertise
Türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht im Überblick.
01
Gründung von Kapitalgesellschaften
Limited Şirket und Anonim Şirket – die türkischen Pendants zu GmbH und AG – lassen sich bereits mit einem einzigen Gesellschafter gründen. Bei vollständigen Unterlagen ist die Gründung regelmäßig innerhalb einer Woche abgeschlossen.
02
Gründung durch ausländische Staatsangehörige
Eine türkische Gesellschaft kann vollständig von ausländischen Staatsangehörigen gehalten und geführt werden. Weder für Gesellschafter noch für Geschäftsführer besteht ein Erfordernis türkischer Staatsangehörigkeit.
03
Gesellschafter- & Geschäftsführungsstruktur
Ein einzelner Geschäftsführer beziehungsweise ein einzelnes Vorstandsmitglied genügt für beide Gesellschaftsformen. Bei der Limited Şirket muss lediglich einer der Gesellschafter zugleich die Geschäftsführung übernehmen.
04
Keine Wohnsitzpflicht in der Türkei
Weder Gesellschafter noch Geschäftsführer müssen in der Türkei ansässig sein. Die Gesellschaft lässt sich vollständig aus dem Ausland heraus gründen und führen.
05
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Für bestimmte Geschäftsfelder, etwa das Bankwesen, bestehen besondere Genehmigungserfordernisse. Wir klären frühzeitig, ob Ihr Vorhaben einer solchen Erlaubnis bedarf.
06
Handelsrechtliche Streitigkeiten & Forderungsmanagement
Von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen begleiten wir Unternehmen bei handelsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Türkei.
Im Detail
Gründungsverfahren
Schritt für Schritt

Nach Festlegung von Kapitalstruktur, Firmenbezeichnung, Unternehmensgegenstand und Geschäftsanschrift bereiten wir die Gründungsunterlagen vor und begleiten die Eintragung in das zuständige Handelsregister.

Liegen sämtliche Unterlagen vollständig vor, ist die Gründung regelmäßig innerhalb einer Woche abgeschlossen. Die Gesellschaft kann anschließend als türkische Gesellschaft grundsätzlich jede Geschäftstätigkeit ausüben.

„Weder für Gesellschafter noch für Geschäftsführer besteht ein Wohnsitz- oder Staatsangehörigkeitserfordernis – die Gründung ist vollständig aus dem Ausland heraus möglich.“
Festlegung von Kapital, Firma und Unternehmensgegenstand
Vorbereitung der Gründungsunterlagen
Eintragung in das Handelsregister
Abstimmung mit Forensis Attorney Partnership vor Ort
Struktur & Haftung
Limited Şirket oder Anonim Şirket?
Rechtsformwahl

Beide Gesellschaftsformen ähneln der deutschen GmbH beziehungsweise AG und lassen sich bereits mit einem einzigen Gesellschafter gründen. Welche Form im Einzelfall vorzugswürdig ist, hängt von Kapitalbedarf, Governance-Anforderungen und geplanter Geschäftstätigkeit ab.

Wir beraten Sie zur passenden Struktur und übernehmen die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung – von Gesellschafterbeschlüssen bis zu satzungsändernden Maßnahmen.

Vergleich von Limited Şirket und Anonim Şirket
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung
Abstimmung mit IHGP Steuer bei steuerlichen Fragen
Unsere Arbeitsweise
Vorgehen & Sorgfalt.
Unser Vorgehen
Prüfung Ihres Vorhabens und der passenden Gesellschaftsform
Abstimmung mit Forensis Attorney Partnership in Istanbul
Vorbereitung sämtlicher Gründungsunterlagen
Begleitung der Eintragung in das Handelsregister
Laufende zweisprachige Rückmeldung an Sie
Worauf wir besonders achten
Genehmigungspflichtige Geschäftsfelder
Sachgerechte Kapital- und Anteilsstruktur
Beginn steuerlicher Pflichten nach Gründung
Rechtssichere Gestaltung von Handelsverträgen
Durchsetzbarkeit von Forderungen im türkischen Recht
Fragen zur Unternehmensgründung in der Türkei?
Jedes Vorhaben verläuft anders – wir verschaffen uns gemeinsam mit Ihnen einen klaren Überblick.
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