IHGP Recht – Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiet

Gesellschafts-
recht.

Gesellschaftsrecht heißt, Chancen in der Unternehmensstruktur zu erkennen, umzusetzen und gleichzeitig mögliche Risiken auszuschließen – haftungsrechtlich, handelsrechtlich und steuerlich.

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Warum IHGP Recht?
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Gründung und Betreuung von Kapital- und Personengesellschaften. Gesellschaftsrechtliche Fragen haben in der Praxis stets steuerliche Implikationen – durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern der IHGP Steuer GmbH bieten wir beides aus einer Hand.
Unsere Expertise
Gesellschaftsrecht im Überblick.
01
Gesellschaftsgründung
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Wir bereiten Gesellschaftsverträge vor, verhandeln und fixieren sie schriftlich – sorgfältig und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
02
Gesellschafterstreitigkeiten
Konflikte zwischen Gesellschaftern verlangen versierte, streit­erfahrene Anwälte mit Verhandlungsgeschick. Wir setzen Ihre Rechte durch – und fördern wo möglich eine einvernehmliche Lösung.
03
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer können für Entscheidungen persönlich haften. Wir beraten Geschäftsführer bei der Vermeidung von Haftungsrisiken und vertreten Gesellschafter bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
04
Umwandlung & Verschmelzung
Umstrukturierungen bieten die Chance, effizienter zu agieren, Haftung zu reduzieren und Wachstum zu ermöglichen. Wir begleiten Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen rechtssicher.
05
Unternehmenskauf & M&A
Ob Kauf oder Verkauf – bei Unternehmenstransaktionen zeigt sich, was ein Unternehmen wirklich wert ist. Wir begleiten Due Diligence, Vertragsverhandlungen und die rechtssichere Abwicklung.
06
Laufende Betreuung
Gesellschaftsrechtliche Anforderungen ändern sich. Wir passen Gesellschaftsverträge fortlaufend an unternehmerische Erfordernisse an und stehen als dauerhafter rechtlicher Partner zur Seite.
Im Detail
Gründung & Struktur
GmbH · AG · OHG · KG · GbR

Eine Beratung von Anfang an ist entscheidend. Die Korrektur einer fehlerhaft gegründeten Gesellschaft ist schwierig und kostenträchtig. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Konzept.

Von der Rechtsformwahl über die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bis hin zur steuerlichen Optimierung begleiten wir den gesamten Gründungsprozess.

„Die Korrektur einer fehlerhaft gegründeten Gesellschaft ist schwierig und kostenträchtig – eine Beratung von der Stunde null an ist empfehlenswert.“
Rechtsformwahl und Vergleich
Gesellschaftsvertrag und Satzung
Handelsregistereintragung
Steuerliche Optimierung der Struktur
Nachfolgeregelungen und Erbrecht
Haftung & Risiko
Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Risiken erkennen · Haftung minimieren

Geschäftsführer einer GmbH können unter bestimmten Umständen persönlich und unbegrenzt haften – etwa bei Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung oder Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft.

Wir beraten Geschäftsführer präventiv, um Haftungsrisiken zu minimieren, und vertreten sowohl bei der Abwehr von Ansprüchen als auch bei deren Durchsetzung.

Haftung bei Insolvenzverschleppung
Pflichtverletzungen gegenüber Gesellschaftern
Steuerliche Haftung des Geschäftsführers
Abberufung und Anstellungsvertrag
Unsere Leistungen im Detail
Klassische Themen & M&A.
Klassische Gesellschaftsrechtsthemen
Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten – Pflichtverletzungen, Wettbewerbsverbote, Informationsrechte, Stimmverbote, Abfindungen und Unternehmensbewertungen
Beratung von GmbH-Geschäftsführern zu Geschäftsführerverträgen sowie bei Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung
Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Haftungsthemen
Planung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, stillen Beteiligungen, Gesellschaftervereinbarungen und Gesellschafterbeschlüssen
Beratung bei Unternehmensnachfolge, Nachfolgeplanung und Stiftung
M&A, Unternehmenskauf & Umwandlungen
Begleitung von Unternehmenskäufen auf Käufer- und Verkäuferseite – von der Planung (Asset Deal, Share Deal, Ausgliederung) über NDAs und Due Diligence bis zur Vertragsgestaltung
Post-M&A-Begleitung bei Garantieverletzungen und Wettbewerbsverboten nach Vertragsabschluss
Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz – Formwechsel, Spaltung, Ausgliederung und Joint Ventures
Gesellschaftsrechtliche Fragen?
Wir beraten Sie – von der Gründung bis zur Streitbeilegung.
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