IHGP Recht – Arbeitsrecht
Rechtsgebiet

Arbeits-
recht.

Das Arbeitsverhältnis ist eines der rechtlich komplexesten Verhältnisse im Alltag. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer – klar, lösungsorientiert und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

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Für beide Seiten
Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen schnell – aus ungenauen Verträgen, missverstandenen Regelungen oder ungeklärten Erwartungen. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und kennen die Argumente beider Seiten. Das macht uns zu effektiven Verhandlern und starken Prozessvertretern.
Für Arbeitgeber
Unternehmen · Personalverantwortliche · Geschäftsführung
Als Arbeitgeber treffen Sie täglich Entscheidungen mit rechtlicher Tragweite. Wir beraten Sie bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Betriebsvereinbarungen – vorausschauend und konsequent. Unser Ziel: Sie rechtssicher zu machen, bevor ein Streit entsteht.
Für Arbeitnehmer
Angestellte · Führungskräfte · leitende Mitarbeiter
Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein strittiger Aufhebungsvertrag können existenzielle Auswirkungen haben. Wir prüfen Ihre Situation, klären Ihre Ansprüche und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Unsere Leistungen
Arbeitsrecht im Überblick.
01
Kündigung & Kündigungsschutz
Ob ordentlich, außerordentlich oder betriebsbedingt – wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und vertreten bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht.
02
Arbeitsverträge
Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge – für klare Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Befristung und Wettbewerbsverboten. Eine solide Grundlage verhindert spätere Streitigkeiten.
03
Abmahnung
Wir beraten Arbeitgeber zum richtigen Umgang mit Abmahnungen und vertreten Arbeitnehmer bei der Gegenwehr gegen unberechtigte Abmahnungen.
04
Abfindung & Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung erfordert sorgfältige Verhandlung. Wir sichern Ihre Interessen – ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite.
05
Betriebsrat & Mitbestimmung
Wir begleiten Arbeitgeber bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, gestalten Betriebsvereinbarungen und vertreten bei Auseinandersetzungen im Betriebsverfassungsrecht.
06
Arbeitszeit & Vergütung
Von Überstundenregelungen bis zu Bonusvereinbarungen – wir beraten zu Arbeitszeitmodellen und vertreten bei Streitigkeiten über ausstehende Vergütungen.
Im Detail
Kündigung & Abfindung
Rechtssicher handeln · Anspüche sichern

Kündigungen sind der häufigste Anlass für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Für Arbeitgeber gilt: Formfehler oder fehlende Begründungen können eine Kündigung unwirksam machen. Für Arbeitnehmer gilt: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen.

Bei Abfindungen und Aufhebungsverträgen kommt es auf die richtige Verhandlungsstrategie an. Wir beraten beide Seiten realistisch – und erzielen Ergebnisse, die standhalten.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
Abfindungsverhandlung und -vereinbarung
Aufhebungsvertrag und einvernehmliche Trennung
Vertragsgestaltung
Arbeitsverträge & Betriebsvereinbarungen
Gestaltung · Prüfung · Anpassung

Ein klarer Arbeitsvertrag ist die beste Prävention gegen spätere Streitigkeiten. Wir gestalten Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen beider Parteien fair abbilden.

Für Arbeitgeber mit Betriebsrat begleiten wir den Abschluss von Betriebsvereinbarungen und beraten zu Mitbestimmungsrechten – konstruktiv und rechtssicher.

Arbeitsverträge und Vertragsklauseln
Befristete Arbeitsverhältnisse
Wettbewerbsverbote und Geheimhaltung
Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung
Zeugnis und Referenz
Compliance
Whistleblowing-
Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz · HinSchG

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Kunden, Lieferanten und Dritte dürfen Hinweise anonym einreichen – auf Missstände, Verstöße oder Fehlverhalten im Unternehmen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder. Entscheidend ist dabei nicht nur die Einrichtung der Meldestelle, sondern auch wer die Hinweise auswertet und wie damit umgegangen wird.

Was auf Sie zukommt
Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Anonyme Meldungen von Mitarbeitern, Kunden und Dritten
Vertrauliche Bearbeitung und Dokumentation der Hinweise
Bußgeld bis zu 20.000 € bei Nichteinrichtung
Wir übernehmen die Funktion der internen Meldestelle für Sie
Arbeitsrechtliche Fragen?
Wir vertreten Sie – auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite.
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