Arbeits-
recht.
Das Arbeitsverhältnis ist eines der rechtlich komplexesten Verhältnisse im Alltag. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer – klar, lösungsorientiert und mit Blick auf das, was wirklich zählt.
Jetzt Beratung anfragen →Kündigungen sind der häufigste Anlass für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Für Arbeitgeber gilt: Formfehler oder fehlende Begründungen können eine Kündigung unwirksam machen. Für Arbeitnehmer gilt: Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen.
Bei Abfindungen und Aufhebungsverträgen kommt es auf die richtige Verhandlungsstrategie an. Wir beraten beide Seiten realistisch – und erzielen Ergebnisse, die standhalten.
Ein klarer Arbeitsvertrag ist die beste Prävention gegen spätere Streitigkeiten. Wir gestalten Verträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen beider Parteien fair abbilden.
Für Arbeitgeber mit Betriebsrat begleiten wir den Abschluss von Betriebsvereinbarungen und beraten zu Mitbestimmungsrechten – konstruktiv und rechtssicher.
Meldestelle
Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Kunden, Lieferanten und Dritte dürfen Hinweise anonym einreichen – auf Missstände, Verstöße oder Fehlverhalten im Unternehmen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder. Entscheidend ist dabei nicht nur die Einrichtung der Meldestelle, sondern auch wer die Hinweise auswertet und wie damit umgegangen wird.
