E-Rechnung ab 2027.
Wer jetzt umstellen muss.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ausstellen durften die meisten bislang weiter auf Papier oder als PDF. Diese Schonfrist endet in zwei Stufen: zum 1. Januar 2027 für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 Euro überstiegen hat, und zum 1. Januar 2028 für alle übrigen.1 Neu in Kraft tritt zum Jahreswechsel streng genommen nichts; die Regeln gelten seit 2025, es läuft lediglich die Übergangszeit aus. Für viele Betriebe ist das dennoch der Zeitpunkt, an dem sich die Umstellung nicht mehr aufschieben lässt. Das gilt auch für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler, die für Unternehmen tätig sind.
Umstellung besprechen →Die E-Rechnung in sechs Punkten.
Was eine E-Rechnung ist2
Wen die Pflicht trifft
Die Übergangsfristen1
Die Falle beim Jahreswechsel
Ausnahmen4
Aufbewahrung5
Was passiert, wenn das Format nicht stimmt
Das eigentliche Risiko trägt oft der Empfänger. Wo eine E-Rechnung vorgeschrieben ist, berechtigt eine sonstige Rechnung nach Auffassung der Finanzverwaltung dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug. Sie lässt sich durch eine nachträglich ausgestellte E-Rechnung mit Rückwirkung berichtigen; geschieht das nicht, bleibt nur der strenge Nachweis der Voraussetzungen auf andere Weise. Nicht beanstandet wird, wenn der Empfänger annehmen durfte, der Aussteller falle noch unter eine Übergangsregel.3
Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet zudem Format- und Inhaltsfehler. Entspricht die Datei nicht dem vorgeschriebenen Format, ist sie keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Verstöße gegen technische Geschäftsregeln in Feldern ohne umsatzsteuerliche Bedeutung, etwa der Käuferreferenz, sind unbeachtlich. Unternehmen dürfen sich auf ein geeignetes Validierungsprogramm stützen; es empfiehlt sich, den Prüfbericht aufzubewahren.
Für den Empfang genügt nach Auffassung der Finanzverwaltung ein E-Mail-Postfach; ein besonderes Portal ist nicht erforderlich.3
Anwalts- und Honorarrechnungen
Die Pflicht knüpft an die Unternehmereigenschaft an, nicht an die Branche. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Berater und Agenturen, die steuerpflichtige Leistungen an Unternehmen im Inland erbringen, sind ebenso betroffen wie Handel und Handwerk. Für Rechtsanwaltskanzleien kommt eine berufsrechtliche Besonderheit hinzu: Die Vergütung kann nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung gefordert werden (§ 10 Abs. 1 RVG). Seit dem 17. Juli 2024 genügt dafür die Textform; eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich.7
Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte eine Ausnahme für Anwaltsrechnungen gefordert, der Gesetzgeber ist dem nicht gefolgt. Nach unserer Einschätzung bietet sich für Kanzleien ein hybrides Format an: Der strukturierte Teil erfüllt die umsatzsteuerlichen Anforderungen, die lesbare PDF-Ansicht die Textform des § 10 RVG. Weil bei Abweichungen der strukturierte Teil maßgeblich ist, müssen Gebührentatbestände, Gegenstandswert und Auslagen in beiden Teilen übereinstimmen.
Die Übergangsregeln für PDF-Rechnungen setzen die Zustimmung des Empfängers voraus. Wer PDF-Rechnungen bislang ohne ausdrückliche Absprache versendet und 2027 noch unter die 800.000-Euro-Grenze fällt, sollte die Zustimmung ausdrücklich vereinbaren.
Fragen aus der Praxis.
Ab wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Welche Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen?
Was gilt für eine Leistung im Dezember 2026, die im Januar 2027 abgerechnet wird?
Welche Folgen hat eine Rechnung im falschen Format?
Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Wie wir Sie begleiten.
Wir klären mit Ihnen zunächst, ab wann die Ausstellungspflicht für Ihr Unternehmen gilt, welche Umsätze erfasst sind und welche Ausnahmen greifen. Auf dieser Grundlage prüfen wir Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rahmenvereinbarungen mit Kunden und Lieferanten auf Regelungen zu Rechnungsformat, Übermittlung und Zustimmung.
Die technischen Abläufe gehören in die Verfahrensdokumentation, die in der Betriebsprüfung regelmäßig angefordert wird. Stellt das Finanzamt den Vorsteuerabzug wegen einer formfehlerhaften Rechnung in Frage, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren.
Unsere Kanzlei berät in deutscher, türkischer und englischer Sprache.
Quellen
- § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelungen) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387); BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 62 bis 64. gesetze-im-internet.de
- § 14 Abs. 1 Satz 3 bis 6 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 108). gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 15. Oktober 2024 (III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, BStBl I S. 1320), insbesondere Rn. 25, 30, 31, 40 und 56 bis 59, und Schreiben vom 15. Oktober 2025 (III C 2 - S 7287-a/00019/007/243), insbesondere Rn. 6a, 6b und 35a; Abschnitt 14.1 UStAE; BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung. bundesfinanzministerium.de · bundesfinanzministerium.de
- §§ 33, 34 und 34a UStDV; § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG (keine Rechnungspflicht für nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze). gesetze-im-internet.de
- § 14b Abs. 1 UStG in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 323); § 27 Abs. 40 UStG; Abschnitt 14b.1 Abs. 1 UStAE. gesetze-im-internet.de
- § 26a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 UStG. gesetze-im-internet.de
- § 10 Abs. 1 RVG in der Fassung von Art. 35 des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz (BGBl. 2024 I Nr. 234), in Kraft seit 17. Juli 2024; Bundesrechtsanwaltskammer, Meldung vom 18. Juli 2024. gesetze-im-internet.de · brak.de
