Digitaler Führerschein 2026: Rechtsgrundlage, Zeitplan und Geltung | IHGP Recht
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Führerschein.
Digital.

Die Rechtsgrundlage für den digitalen Führerschein gilt seit dem 1. Juli 2026. Verfügbar sein soll er bis Ende 2026.

Der Führerschein soll künftig auch auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat dafür zum 1. Juli 2026 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen; die technische Bereitstellung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bis Ende 2026 vorgesehen. Wichtig für die Praxis: Der digitale Führerschein tritt neben den Kartenführerschein, er ersetzt ihn nicht.

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Auf einen Blick
Rechtsgrundlage seit dem 1. Juli 2026 in Kraft
Bereitstellung bis Ende 2026 geplant
Der Kartenführerschein bleibt uneingeschränkt gültig
Zunächst nur für Fahrten im Inland vorgesehen
Auf einen Blick
Der digitale Führerschein in sechs Punkten.
01
Ergänzung, kein Ersatz2
Der digitale Nachweis tritt neben den Kartenführerschein. Dieser behält seine Gültigkeit und muss nicht umgetauscht werden.
02
Rechtsgrundlage seit Juli 20261
Geschaffen wurde sie durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Mai 2026, in Kraft seit dem 1. Juli 2026.
03
Zeitplan bis Ende 20262
Die technische Bereitstellung des nationalen digitalen Führerscheins ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bis zum Jahresende vorgesehen.
04
Zunächst nur im Inland2
Der nationale digitale Führerschein ist für Fahrten in Deutschland gedacht. Wer ins Ausland fährt, führt weiterhin den Kartenführerschein mit.
05
Anbindung an die App2
Vorgesehen ist die Einbindung in die bestehende Anwendung, über die bereits der digitale Fahrzeugschein bereitgestellt wird.
06
Europäische Stufe ab 20302
Eine europaweit anerkannte digitale Fahrerlaubnis ist erst für 2030 vorgesehen. Bis dahin bleibt der Kartenführerschein das grenzüberschreitende Dokument.
Im Detail
Was sich rechtlich ändert - und was nicht
Nachweis statt Berechtigung

Die Digitalisierung betrifft den Nachweis der Fahrerlaubnis, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, erwirbt sie nicht dadurch, dass er ein Dokument auf dem Telefon vorzeigt.

Damit bleibt auch die Unterscheidung bestehen, die im Bußgeld- und Strafverfahren regelmäßig entscheidend ist: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG.3 Wer die Fahrerlaubnis besitzt, den Führerschein aber nicht dabei hat, begeht demgegenüber lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem geringen Verwarnungsgeld geahndet wird.

Für den Alltag bedeutet der digitale Nachweis vor allem eine Erleichterung dort, wo die Fahrberechtigung ohnehin elektronisch geprüft wird - etwa bei Carsharing-Angeboten und der Anmietung von Fahrzeugen.

Solange die Einführung nicht abgeschlossen ist, empfiehlt es sich, den Kartenführerschein weiterhin mitzuführen. Er ist und bleibt der sichere Nachweis.
Im Detail
Was bei der Verkehrskontrolle gilt
Vorzeigen, aushändigen, Grenzen

Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss den Führerschein mitführen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Der digitale Führerschein soll diese Pflicht künftig im Inland erfüllen können.

Aus der Vorlagepflicht folgt allerdings nicht, dass das Mobiltelefon entsperrt und zur allgemeinen Durchsicht überlassen werden müsste. Gegenstand der Kontrolle ist der Nachweis der Fahrerlaubnis, nicht der übrige Inhalt des Geräts. Werden weitergehende Maßnahmen verlangt, sollte das notiert und anwaltlich bewertet werden.

Praktische Vorsicht bleibt geboten: Ein leerer Akku, eine gesperrte Anwendung oder eine noch nicht flächendeckend eingerichtete Prüfmöglichkeit können zu Diskussionen führen, die sich mit der Karte in der Brieftasche erübrigen.

Empfehlungen für die Übergangszeit
Kartenführerschein bis auf Weiteres mitführen
Für Auslandsfahrten ausschließlich auf die Karte verlassen
Bei Kontrollen den Ablauf und etwaige Beanstandungen festhalten
Im Fuhrpark klären, welcher Nachweis intern verlangt wird
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Häufige Fragen
Digitaler Führerschein: Fragen und Antworten.
Ab wann gibt es den digitalen Führerschein?
Die Rechtsgrundlage gilt seit dem 1. Juli 2026. Die technische Bereitstellung des nationalen digitalen Führerscheins ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bis Ende 2026 vorgesehen.
Muss ich meinen Kartenführerschein abgeben oder umtauschen?
Nein. Der Kartenführerschein bleibt uneingeschränkt gültig. Der digitale Führerschein ist als Ergänzung ausgestaltet. Davon zu unterscheiden ist der ohnehin laufende Pflichtumtausch alter Papier- und Kartenführerscheine, der eigenen Fristen folgt.
Gilt der digitale Führerschein auch im Ausland?
Zunächst nicht. Der nationale digitale Führerschein ist für Fahrten im Inland vorgesehen. Für Fahrten ins Ausland ist der Kartenführerschein mitzuführen. Eine europaweit anerkannte digitale Fahrerlaubnis ist erst für 2030 vorgesehen.
Was passiert, wenn mein Handy leer oder defekt ist?
Dann lässt sich der digitale Nachweis nicht vorzeigen. Wer den Kartenführerschein dabei hat, ist auf der sicheren Seite; andernfalls droht ein Verwarnungsgeld wegen Nichtmitführens. Die Fahrerlaubnis selbst wird dadurch nicht berührt.
Darf die Polizei mein Smartphone durchsehen?
Die Kontrolle zielt auf den Nachweis der Fahrerlaubnis. Eine Pflicht, das Gerät zu entsperren und für eine allgemeine Durchsicht zu überlassen, folgt daraus nicht. Kommt es zu weitergehenden Maßnahmen, sollte der Ablauf dokumentiert und rechtlich geprüft werden.
Ändert sich etwas an Fahrverboten oder Punkten?
Nein. Der digitale Führerschein betrifft nur die Form des Nachweises. Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote und Entziehungsverfahren richten sich unverändert nach den bisherigen Vorschriften.
Anwaltliche Begleitung
Wie wir Sie unterstützen.

Die Digitalisierung des Führerscheins ist für sich genommen unproblematisch. Rechtlich bedeutsam wird sie dort, wo an den Nachweis Folgen geknüpft werden - bei Kontrollen, bei der Fahrzeugüberlassung an Dritte und in Verfahren, in denen die Fahrberechtigung im Streit steht.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen zu den damit verbundenen Pflichten und vertreten Sie in Bußgeld- und Strafverfahren mit Bezug zur Fahrerlaubnis.

Wir beraten insbesondere zu
Vorwürfen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG
Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung
Fahrverboten und Eintragungen im Fahreignungsregister
Halterpflichten bei der Überlassung von Fahrzeugen
Telefon
Kurze Einschätzung meist schon im ersten Gespräch
E-Mail
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Termine nach Vereinbarung
Fundstellen
Quellen & Nachweise.
Maßgebend ist der amtliche Gesetzeswortlaut. Angaben zum Zeitplan beruhen auf Mitteilungen des Bundesverkehrsministeriums und der begleitenden Berichterstattung.
  1. Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 142, verkündet am 18. Mai 2026, wesentliche Teile in Kraft seit dem 1. Juli 2026; recht.bund.de.
  2. ADAC, Digitaler Führerschein - Stand, Zeitplan und Geltungsbereich; adac.de.
  3. § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  4. Deutscher Bundestag, Beschluss zur Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren sowie zur Parkraumkontrolle; bundestag.de.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand im September 2026 wieder. Er dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls. Der Zeitplan für die technische Bereitstellung beruht auf Angaben des Bundesverkehrsministeriums und kann sich ändern.
Fragen zur Fahrerlaubnis?
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