Unternehmensgründung in 24 Stunden: Das Gründungsbeschleunigungsgesetz | IHGP Recht
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Gründen.
In 24 Stunden?

Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern legen ein Konzept vor, das Unternehmensgründungen vollautomatisiert entscheiden soll.

Eine Unternehmensgründung soll künftig nicht mehr Wochen, sondern einen einzigen Tag dauern. Drei Bundesländer haben gemeinsam mit dem NRW-Justizministerium ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt, das Verwaltungsentscheidungen bei Standardgründungen automatisiert treffen soll. Was das für Gründerinnen und Gründer schon heute bedeutet, ordnen wir ein.

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Auf einen Blick
Detailkonzept von Berlin, NRW und Bayern vom 26.3.2026
Bis zu 90 Prozent der Gründungen sollen automatisiert laufen
Zeitplan in drei Stufen: 2026 - 2027 - 2028
Rechtsgrundlage im Bundesrecht steht noch aus
Auf einen Blick
Was das Konzept vorsieht.
01
Viele Stationen heute
Gewerbeamt, Finanzamt, Handelsregister, Kammern und Sozialversicherungsträger prüfen bislang getrennt und mehrfach dieselben Daten.
02
Digitale Wirtschaftsmeldung1
Alle Meldungen sollen in einer digitalen Meldung gebündelt und über eine staatliche Backendplattform an die Behörden verteilt werden.
03
Automatisierung statt Formular1
Ziel ist nicht die reine Online-Antragstellung, sondern die automatisierte Prüfung und Entscheidung auf Basis vorhandener Registerdaten.
04
Bis zu 90 Prozent1
Nach Einschätzung der beteiligten Ministerien lassen sich künftig bis zu 90 Prozent aller Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeiten.
05
Gesetz nötig5
Eine automatisierte Entscheidung setzt nach § 35a VwVfG eine gesetzliche Zulassung voraus - und den Wegfall von Ermessen und Beurteilungsspielräumen.
06
Rechtsschutz bleibt5
Ein automatisiert erlassener Bescheid bleibt ein Verwaltungsakt und kann mit den üblichen Rechtsbehelfen angegriffen werden.
Zeitplan
Drei Stufen bis 2028
Von der Konzeption zum Vollbetrieb2

Anders als der Name „Gründen in 24 Stunden“ vermuten lässt, wird die vollautomatisierte Gründung nicht kurzfristig Realität. Der von den Ländern vorgelegte Fahrplan sieht eine gestufte Umsetzung vor.

Aktuell - Stand September 2026 - liegt ein mit den Ländern abgestimmtes Detailkonzept vor; ein Gesetzentwurf des Bundes ist nach unserer Recherche noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Die Länder betonen ausdrücklich: Jetzt ist der Bund am Zug, die bundesrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Fahrplan
Was bis wann geplant ist
Rechtliche Grundlagen → Technik → Betrieb
Die drei Umsetzungsstufen
Bis Ende 2026: rechtliche und organisatorische Grundlagen, Gründungsbeschleunigungsgesetz
Bis Ende 2027: technische Umsetzung, Aufbau der Backendplattform und Registeranbindung
Bis Ende 2028: Anbindung der Bundesverwaltung, bundesweiter Vollbetrieb
Planen Sie eine Gründung mit mehreren Gesellschaftern oder besonderen Genehmigungserfordernissen? Diese Fälle bleiben absehbar auch künftig individuell zu prüfen.
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Rechtliche Einordnung
Warum es ein Gesetz braucht
§ 35a VwVfG als Maßstab5

Nach § 35a VwVfG kann ein Verwaltungsakt vollständig automatisiert erlassen werden, „sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht“. Viele Vorschriften des Wirtschaftsverwaltungsrechts räumen den Behörden bislang genau solche Spielräume ein.

Der Ansatz der Länder zielt deshalb nicht auf einen pauschalen Abbau von Prüfpflichten, sondern auf „digitaltaugliches Recht“: klar konturierte, automatisierbare Tatbestände bei gleichbleibendem Schutzniveau.

Für die Praxis
Was Gründerinnen und Gründer jetzt tun sollten
Bis die Reform greift

Bis zur Umsetzung gilt das bestehende, mehrstufige Verfahren fort. Eine saubere und vollständige Dokumentation - von der Gesellschafterstruktur bis zu den Nachweisen gegenüber Kammern - bleibt der wichtigste Hebel für eine zügige Gründung.

Besonders relevant bleibt eine Beratung bei
Gründungen mit mehreren Gesellschaftern oder ausländischer Beteiligung
Branchen mit besonderen Genehmigungserfordernissen
Wahl der passenden Rechtsform und Gesellschafterstruktur
Häufige Fragen
Gründen in 24 Stunden: Fragen und Antworten.
Ab wann kann ich mein Unternehmen tatsächlich in 24 Stunden gründen?
Noch nicht. Vorgelegt ist bislang nur ein Detailkonzept der Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die rechtlichen Grundlagen sollen bis Ende 2026 entstehen, der bundesweite Vollbetrieb ist erst bis Ende 2028 vorgesehen.
Was unterscheidet das Vorhaben von der bisherigen Digitalisierung?
Bisherige Digitalisierung erlaubt vor allem die elektronische Antragstellung, die inhaltliche Prüfung bleibt manuell. Das neue Konzept sieht vor, dass Behörden Standardfälle automatisiert entscheiden - auf Basis vorhandener Registerdaten.
Gilt die automatisierte Prüfung für alle Unternehmensformen?
Zunächst sollen vor allem standardisierte, wiederkehrende Gründungsfälle automatisiert bearbeitet werden. Komplexe oder atypische Sachverhalte sollen weiterhin individuell geprüft werden.
Wer ist für die Umsetzung zuständig?
Die Länder haben das Detailkonzept erarbeitet. Für die notwendigen Änderungen im Bundesrecht, insbesondere im Wirtschaftsverwaltungsrecht, ist jedoch der Bund als Gesetzgeber zuständig.
Kann ich gegen einen automatisiert erlassenen Bescheid vorgehen?
Ja. Ein vollautomatisiert erlassener Verwaltungsakt bleibt rechtlich ein Verwaltungsakt und kann mit den üblichen Rechtsbehelfen - etwa Widerspruch oder Klage - angegriffen werden, wenn er fehlerhaft ist.
Anwaltliche Begleitung
Wie wir Sie unterstützen.

Ob klassische Gründung nach geltendem Recht oder Blick auf die kommenden gesetzlichen Änderungen: Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gesellschafterstruktur und der laufenden Compliance Ihres Unternehmens.

Gerade bei Gründungen mit mehreren Beteiligten oder besonderen Genehmigungserfordernissen lohnt sich eine Begleitung von Anfang an - diese Fälle dürften auch im automatisierten Verfahren individuell geprüft werden.

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Fundstellen
Quellen & Nachweise.
Der Beitrag gibt den Stand der politischen Vorbereitung wieder; ein Gesetzentwurf des Bundes lag zum Stand dieses Beitrags noch nicht vor.
  1. Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin vom 26.3.2026: „Gründen in 24 Stunden: Länder legen Konzept für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren vor“.
  2. Parallele Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW vom 26.3.2026.
  3. beck-aktuell, „Gründen in 24 Stunden: Bis Ende 2028 soll das möglich sein“, 30.3.2026.
  4. Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4.12.2025 (Föderale Modernisierungsagenda); Beschluss des IT-Planungsrats vom Juni 2025.
  5. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt den Stand im September 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Das Gründungsbeschleunigungsgesetz befindet sich noch im Vorbereitungsstadium; Zeitplan und Ausgestaltung können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Der Beitrag ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
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