Führerschein.
Digital.
Der Führerschein soll künftig auch auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat dafür zum 1. Juli 2026 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen; die technische Bereitstellung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bis Ende 2026 vorgesehen. Wichtig für die Praxis: Der digitale Führerschein tritt neben den Kartenführerschein, er ersetzt ihn nicht.
Beratung anfragen →Die Digitalisierung betrifft den Nachweis der Fahrerlaubnis, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Wer keine Fahrerlaubnis besitzt, erwirbt sie nicht dadurch, dass er ein Dokument auf dem Telefon vorzeigt.
Damit bleibt auch die Unterscheidung bestehen, die im Bußgeld- und Strafverfahren regelmäßig entscheidend ist: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG.3 Wer die Fahrerlaubnis besitzt, den Führerschein aber nicht dabei hat, begeht demgegenüber lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem geringen Verwarnungsgeld geahndet wird.
Für den Alltag bedeutet der digitale Nachweis vor allem eine Erleichterung dort, wo die Fahrberechtigung ohnehin elektronisch geprüft wird - etwa bei Carsharing-Angeboten und der Anmietung von Fahrzeugen.
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss den Führerschein mitführen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Der digitale Führerschein soll diese Pflicht künftig im Inland erfüllen können.
Aus der Vorlagepflicht folgt allerdings nicht, dass das Mobiltelefon entsperrt und zur allgemeinen Durchsicht überlassen werden müsste. Gegenstand der Kontrolle ist der Nachweis der Fahrerlaubnis, nicht der übrige Inhalt des Geräts. Werden weitergehende Maßnahmen verlangt, sollte das notiert und anwaltlich bewertet werden.
Praktische Vorsicht bleibt geboten: Ein leerer Akku, eine gesperrte Anwendung oder eine noch nicht flächendeckend eingerichtete Prüfmöglichkeit können zu Diskussionen führen, die sich mit der Karte in der Brieftasche erübrigen.
Die Digitalisierung des Führerscheins ist für sich genommen unproblematisch. Rechtlich bedeutsam wird sie dort, wo an den Nachweis Folgen geknüpft werden - bei Kontrollen, bei der Fahrzeugüberlassung an Dritte und in Verfahren, in denen die Fahrberechtigung im Streit steht.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen zu den damit verbundenen Pflichten und vertreten Sie in Bußgeld- und Strafverfahren mit Bezug zur Fahrerlaubnis.
10969 Berlin
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 142, verkündet am 18. Mai 2026, wesentliche Teile in Kraft seit dem 1. Juli 2026; recht.bund.de.
- ADAC, Digitaler Führerschein - Stand, Zeitplan und Geltungsbereich; adac.de.
- § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis.
- Deutscher Bundestag, Beschluss zur Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren sowie zur Parkraumkontrolle; bundestag.de.
