Gründen.
In 24 Stunden?
Eine Unternehmensgründung soll künftig nicht mehr Wochen, sondern einen einzigen Tag dauern. Drei Bundesländer haben gemeinsam mit dem NRW-Justizministerium ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt, das Verwaltungsentscheidungen bei Standardgründungen automatisiert treffen soll. Was das für Gründerinnen und Gründer schon heute bedeutet, ordnen wir ein.
Gründung beraten lassen →Anders als der Name „Gründen in 24 Stunden“ vermuten lässt, wird die vollautomatisierte Gründung nicht kurzfristig Realität. Der von den Ländern vorgelegte Fahrplan sieht eine gestufte Umsetzung vor.
Aktuell - Stand September 2026 - liegt ein mit den Ländern abgestimmtes Detailkonzept vor; ein Gesetzentwurf des Bundes ist nach unserer Recherche noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Nach § 35a VwVfG kann ein Verwaltungsakt vollständig automatisiert erlassen werden, „sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht“. Viele Vorschriften des Wirtschaftsverwaltungsrechts räumen den Behörden bislang genau solche Spielräume ein.
Der Ansatz der Länder zielt deshalb nicht auf einen pauschalen Abbau von Prüfpflichten, sondern auf „digitaltaugliches Recht“: klar konturierte, automatisierbare Tatbestände bei gleichbleibendem Schutzniveau.
Bis zur Umsetzung gilt das bestehende, mehrstufige Verfahren fort. Eine saubere und vollständige Dokumentation - von der Gesellschafterstruktur bis zu den Nachweisen gegenüber Kammern - bleibt der wichtigste Hebel für eine zügige Gründung.
Ob klassische Gründung nach geltendem Recht oder Blick auf die kommenden gesetzlichen Änderungen: Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gesellschafterstruktur und der laufenden Compliance Ihres Unternehmens.
Gerade bei Gründungen mit mehreren Beteiligten oder besonderen Genehmigungserfordernissen lohnt sich eine Begleitung von Anfang an - diese Fälle dürften auch im automatisierten Verfahren individuell geprüft werden.
10969 Berlin
- Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin vom 26.3.2026: „Gründen in 24 Stunden: Länder legen Konzept für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren vor“.
- Parallele Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW vom 26.3.2026.
- beck-aktuell, „Gründen in 24 Stunden: Bis Ende 2028 soll das möglich sein“, 30.3.2026.
- Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4.12.2025 (Föderale Modernisierungsagenda); Beschluss des IT-Planungsrats vom Juni 2025.
- § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
