KI in Werbung und Blog.
Wann Sie kennzeichnen müssen.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. In Marketingabteilungen hat sich seither die Sorge festgesetzt, jeder mit KI vorbereitete Text und jedes bearbeitete Bild trage künftig einen Hinweis. Das ist nicht der Fall. Die Verordnung knüpft die Pflicht an eng umrissene Fälle, und die Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien vorgelegt, die diese Fälle anhand konkreter Beispiele abgrenzen.2 Für Werbeanzeigen und Unternehmensblogs lässt sich die Lage damit belastbar beurteilen - mit einem Ergebnis, das viele überrascht: Die praktisch wirksamste Kennzeichnungspflicht folgt derzeit nicht aus der Verordnung, sondern aus den Werberichtlinien der Plattformen. Eine Vorbemerkung zur Einordnung: Die Kennzeichnungspflichten stehen in einer Verordnung der Europäischen Union. Sie gelten in Deutschland unmittelbar, ohne dass es eines deutschen Gesetzes bedürfte. Deutsches Recht tritt erst bei Zuständigkeit, Verfahren und Sanktion hinzu.
Inhalte prüfen lassen →Sechs Punkte zur Kennzeichnung.
Zwei Pflichten, zwei Adressaten1
Bilder nur als Deepfake
Texte nur bei öffentlichem Interesse
Die redaktionelle Ausnahme
Form der Kennzeichnung3
Aufsicht und Bußgeld5
Werbebilder: wo die Grenze verläuft
Der typische Ablauf in einer Agentur sieht so aus: ein lizenziertes Stockfoto mit einer abgebildeten Person, dazu Logo, Schriftzug und ein neuer, mit KI erzeugter Hintergrund. Die Person selbst bleibt unangetastet. Ist das ein Deepfake?
Die Leitlinien beantworten diese Frage im Grundsatz mit Nein. KI-gestützte Farbkorrektur, Hintergrunderweiterungen, der Austausch von Hintergründen zu erkennbar ästhetischen Zwecken, die Anordnung vorhandener Produkte und das Skalieren von Bildern in der Produktwerbung haben danach regelmäßig nur geringen Einfluss darauf, wie ein Betrachter die Echtheit des Bildes einschätzt. Als Beispiel, das gerade keinen Deepfake darstellt, nennt die Kommission ausdrücklich ein reales Produkt, das vor einem KI-erzeugten Hintergrund gezeigt wird - solange die Anzeige nicht geeignet ist, über das tatsächliche Aussehen, die Eigenschaften und die Verwendung des Produkts zu täuschen.
Die Beurteilung ist objektiv. Auf eine Täuschungsabsicht kommt es nicht an, und maßgeblich ist das vernünftigerweise vorhersehbare Publikum einschließlich Personen mit geringer Erfahrung im Umgang mit KI-Inhalten. Wer über Meta, YouTube und Google ausspielt, muss diesen Kreis weit ziehen.
Der Unternehmensblog
Bei Texten ist zuerst zu klären, ob der Beitrag überhaupt erfasst ist. Die Pflicht gilt nur für veröffentlichte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Die Leitlinien verstehen darunter Themen, die für die Gesellschaft insgesamt bedeutsam sind und öffentliche Auseinandersetzung verdienen: Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen von öffentlichem Diskussionswert.
Ein Fachbeitrag über steuerliche Pflichten, über Datenschutz oder über eine neue gesetzliche Vorgabe kann danach erfasst sein, auch wenn er auf der Website eines Unternehmens steht. Eine Kundenreferenz oder eine Produktbeschreibung ist es nicht. Weil die Grenze im Einzelfall unscharf bleibt, ist es der sicherere Weg, nicht Beitrag für Beitrag zu sortieren, sondern die Ausnahme sauber zu erfüllen. Sie trägt dann für den gesamten Blog.
Der Verhaltenskodex nennt für Unternehmen ohne Redaktionsstruktur nur zwei Mindestbestandteile einer internen Richtlinie: die Benennung der verantwortlichen Person mit Kontaktdaten und eine Übersicht der Mittel, die die Prüfung sicherstellen. Einzelne Prüfvorgänge müssen ausdrücklich nicht dokumentiert werden.3
Was die Verordnung nicht regelt
Google verlangt seit Juli 2026 für Bild- und Videoanzeigen, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, in der Europäischen Union eine Text- oder Bildkennzeichnung, entweder unmittelbar im Creative oder über eine automatische Kennzeichnungseinstellung im Konto.6 Diese Vorgabe ist vertraglicher Natur, sie knüpft nicht an die Deepfake-Schwelle an und greift damit deutlich früher als die Verordnung. Meta und YouTube halten eigene Regeln vor. Wer seine Anzeigen dort ausspielt, erfüllt die KI-VO und verstößt dennoch gegen die Werberichtlinie, wenn er die Plattformvorgabe übersieht.
Zwei weitere Punkte bleiben unberührt. Eine Kennzeichnung heilt keine irreführende Werbung; das deutsche Lauterkeitsrecht, § 5 UWG, gilt unverändert weiter.7 Und der Verhaltenskodex stellt ausdrücklich klar, dass das Anbringen eines Labels nicht von den Einwilligungserfordernissen der abgebildeten Personen oder der Rechteinhaber befreit. Bei Stockfotos lohnt daher ein Blick in die Lizenzbedingungen, die eine KI-Bearbeitung häufig einschränken, und bei erkennbaren Personen in das deutsche Kunsturhebergesetz, § 22 KUG.8
Wer diese drei Fragen je Inhalt kurz beantwortet und das Ergebnis festhält, erfüllt zugleich die Dokumentationserwartung, die die Marktüberwachung an Unternehmen ohne Beitritt zum Verhaltenskodex richtet.
Fragen aus der Praxis.
Müssen mit KI erstellte Werbetexte gekennzeichnet werden?
Muss ein mit KI bearbeitetes Werbefoto gekennzeichnet werden?
Muss ein Blogbeitrag gekennzeichnet werden, dessen Entwurf mit KI erstellt wurde?
Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Müssen ältere Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?
Wer kontrolliert die Einhaltung, und welche Bußgelder drohen?
Wie wir Sie begleiten.
Wir sehen uns an, welche Inhalte Sie tatsächlich veröffentlichen, und ordnen sie den drei Fallgruppen zu: nicht erfasst, erfasst mit Ausnahme, erfasst mit Kennzeichnungspflicht. Diese Einordnung ist in einem überschaubaren Zeitrahmen zu leisten und erspart die verbreitete Verlegenheitslösung, vorsorglich alles zu kennzeichnen und damit die eigene Werbung zu entwerten.
Anschließend richten wir den Ablauf so ein, dass die redaktionelle Ausnahme trägt: Benennung der verantwortlichen Stelle, eine kurze interne Richtlinie nach den Vorgaben des Verhaltenskodex, eine Regel für nachträgliche KI-Eingriffe. Für Werbemittel prüfen wir zusätzlich die Vorgaben der Plattformen, die Lizenzbedingungen der verwendeten Bilder und die lauterkeitsrechtliche Seite.
Unsere Kanzlei berät in deutscher, türkischer und englischer Sprache.
Quellen
- Unionsrecht, unmittelbar geltend: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), insbesondere Art. 3 Nr. 60, Art. 50 und Erwägungsgrund 134. eur-lex.europa.eu
- Unionsrecht, Auslegung: Europäische Kommission, Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 final vom 20. Juli 2026. digital-strategy.ec.europa.eu
- Unionsrecht, Verhaltenskodex nach Art. 50 Abs. 7 KI-VO: Europäische Kommission, Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte vom 10. Juni 2026. digital-strategy.ec.europa.eu
- Unionsrecht, Auslegungshilfe: Europäische Kommission, Fragen und Antworten zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO. digital-strategy.ec.europa.eu
- Deutsches Recht: Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026. gesetze-im-internet.de
- Vertragliche Plattformvorgabe: Google Ads-Werberichtlinien, Aktualisierung der Anforderungen für die Kennzeichnung von KI-Inhalten, Stand 9. Juli 2026. support.google.com
- Deutsches Recht: § 5 UWG - Irreführende geschäftliche Handlungen. gesetze-im-internet.de
- Deutsches Recht: § 22 KUG - Recht am eigenen Bild. gesetze-im-internet.de
